Aufnahmeantrag zur Mitgliedschaft
Mitgliederinformation
Kassenwart:
Rolf Jansen
Tel.: 0221-272516802
kasse@tvsuerth.koeln
Vereinsbeiträge und Gebühren
Beiträge ab 01.07.2024
per halbjährlichem Bankeinzug im Voraus € / Monat
- Einmalige Aufnahmegebühr: 10,00
- Aktive Mitglieder über 18 Jahre: 14,00 (Berechtigt zur Teilnahme an bis zu zwei Gruppen, ggf. zzgl. Zusatzbeitrag s.u.)!
- Aktive Mitglieder bis 18 Jahre: 11,00 (Berechtigt zur Teilnahme an bis zu zwei Gruppen, ggf. zzgl. Zusatzbeitrag s.u.)!
- Begleitperson Zwergenaufstand / Mutter & Kind-Turnen (obligatorisch): 7,00
- Teilnahme ab der 3. Gruppe, je Gruppe: 8,00
- Familienbeitrag: 29,00 (gilt nur für Erziehungsberechtigte und deren Kinder bis 18 Jahre)
- Inaktive Mitglieder: 4,00
- Aufpreis Yoga-Gruppen: 8,00 (für jede besuchte Gruppe, auch bei Familienbeitrag)
- Aufpreis Pilates-Gruppen: 4,00 (für jede besuchte Gruppe, auch bei Familienbeitrag)
- Aufpreis Rehasport: 4,00 (für jede besuchte Gruppe, auch bei Familienbeitrag)
- Mahngebühren:
1. Mahnung 3,00
2. Mahnung 6,00
Die wichtigsten Punkte der Vereinssatzung:
§2 Mitglieder, Mitgliedschaften, Beginn und Ende
a. Mitglieder können Kinder, Jugendliche, Aktive und Inaktive sein.
b. Es ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag auf Vordruck zu stellen.
c. Der Austritt ist zum 30.06. und 31.12. eines Kalenderjahres möglich und ist 6 Wochen vorher schriftlich dem/der Kassenwart/in mitzuteilen.
d. Ein Ausschluss ist möglich bei wiederholten, schweren Verstößen gegen die Satzung oder die Hallenordnung, bei vereinsschädigendem Verhalten
und Beitragsrückstand von mehr als sechs Monaten. (Ein Ausschluss erfolgt nicht automatisch, in jedem Fall fordert der Verein Beiträge nach).
§4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
a. Stimmrecht: Mitglieder über 18 Jahre haben aktives Stimmrecht und über 16 Jahre passives Stimmrecht zu den Ämtern des Vereins.
b. Beitragszahlung: Die Beiträge sind halbjährlich im Voraus zu entrichten. (Die Beitragszahlung erfolgt bargeldlos.)
§6 Mitgliederversammlung
a. Der Tagungsort und Zeitpunkt wird 6 Wochen vorher durch Aushang bekannt gegeben.
b. Die Tagungsordnung wird 2 Wochen vorher schriftlich bekannt gegeben. (Eine Einzelbetrachtung ist nicht
erforderlich, vielmehr genügt ein Aushang an geeigneter Stelle.)
c. Anträge müssen 3 Wochen vorher beim Vorstand schriftlich eingereicht werden. Dringlichkeitsanträge sind nur mit Zustimmung der
Mitgliederversammlung möglich. (keine Satzungsanträge)
d. Satzungsänderungen müssen mit 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden beschlossen werden.
§7 Jugendversammlung
Die Jugendversammlung wählt den Jugendwart und beschließt in Jugendangelegenheiten. Stimmberechtigt sind
Mitglieder im Alter von 12 bis 18 Jahre.
§8 Vorstand
a. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende.